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WISSENSWERTES

Zuweisung

Die Zuweisung zur Physiotherapie erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt. Die vom Arzt ausgestellte Verordnung reichen Sie am besten noch vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein, um sicher zu gehen einen Teil der Behandlungskosten  (ca. 50%) rückerstattet zu bekommen. 

Physiotherapie und Prävention

Möchten Sie sich noch bevor es zu Beschwerden kommt etwas Gutes tun, können Sie meine  therapeutische Unterstützung in Form von Beratung und Prävention auch ohne Zuweisung in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Betreuung sind in diesem Fall zur Gänze selbst zu tragen.

Was Sie brauchen, wenn Sie das erste Mal zur Therapie kommen

Bitte bringen Sie zur ersten Therapieeinheit die Verordnung Ihres Arztes, aktuelle Befunde wie Röntgenbilder, CT, OP-Berichte etc. und bequeme Kleidung mit. 

Für alle noch offenen Fragen rund um die Therapie können Sie mich gerne telefonisch oder per Mail erreichen.

Verrechnung

Die Bezahlung einer abgeschlossenen Therapie-Serie erfolgt nach der Rechnungslegung bar oder mittels Zahlschein.
Nach Abschluss der Therapie reichen Sie die Honorarnote und die Zuweisung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Die Krankenversicherungen gewähren einen teilweisen Kostenersatz. Bezüglich eines Selbstbehaltes empfehlen wir Ihnen, die Leistungen Ihrer Zusatzversicherung zu beachten.

Stornobedingungen

Im Falle einer Verhinderung bitten wir Sie um zeitgerechte Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden zum üblichen Honorarsatz abgerechnet.

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